Aktuelle Situation Kommanditgesellschaft in den Niederlanden
Jedes Land hat seine eigenen Rechtsformen. Diese Rechtsformen sind manchmal körperschaftsteuerpflichtig und manchmal nicht. In den Niederlanden haben wir zum Beispiel (auch) die Kommanditgesellschaft. Dabei handelt es sich wie in Deutschland um eine Vereinbarung zwischen dem Kommanditisten und dem geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) , wobei der Komplementär die Haftung und das Management übernimmt und der Kommanditist Geld zur Verfügung stellt. Diese Form ist normalerweise nicht körperschaftsteuerpflichtig. Das besondere in den Niederlanden ist das, wenn die Anteile des Kommanditisten ohne die Zustimmung aller Gesellschafter übertragen werden können, wird die Kommanditgesellschaft als “offen” bezeichnet wird. Sie unterliegt dann der Körperschaftssteuer.
Situation der KG in Deutschland
In Deutschland gibt es diese Rechtsform auch, die Kommanditgesellschaft (im Folgenden KG genannt). Die Deutschen machen nur bisher keinen Unterschied zwischen einem “offenen” und dem normalen KG. Die KG haftet nicht für die Körperschaftssteuer. Es wird auch gesagt, dass das KG transparent ist.
Das bedeutet, dass die Gewinne der KG nicht erst mit der Körperschaftsteuer und dann mit der Einkommensteuer besteuert werden, sondern sofort mit der Einkommensteuer. Dies macht einen Unterschied in der Besteuerung und in der letztendlichen Steuerbelastung.
Die aktuelle deutsch-niederländische Praxis
Deutsche, die in den Niederlanden investieren, nutzen regelmäßig die “offene” Kommanditgesellschaft. Nach niederländischem Recht ist diese Gesellschaft körperschaftsteuerpflichtig. Nach deutscher Auffassung ist diese Kommanditgesellschaft mit der KG identisch und transparent. Dies kann ganz einfach dazu führen, dass niederländische Gewinne in den Niederlanden mit nur 15 % (biss 25%) besteuert werden und dann – weil die Deutschen die offene Kommanditgesellschaft “nicht sehen” – diese Gewinne in Deutschland direkt der Einkommensteuer unterliegen. Diese Einkommenssteuer behauptet dann, dass der Gewinn bereits in den Niederlanden versteuert wurde, wodurch sie einen Vorteil erhält. Neben diesem Aufbau, der zu einer Mäßigung der Rate führt, gibt es kompliziertere Strukturen, die bereits als Konstruktionen bezeichnet werden können. Diese werden bereits durch internationale Abkommen bekämpft, sind aber noch nicht ganz verschwunden.
Steuerabkommen und KG und CV
Im Steuerabkommen haben sich die Niederlande und Deutschland auf Regeln zur Lösung der Doppelbesteuerung geeinigt. Es wurde jedoch vereinbart, dass im Falle der Nichtbesteuerung, z.B. bei sogenannten hybride Strukturen, eine weitere Verständigung stattfindet. Dies hat bisher zu keinen weiteren Regelungen geführt.
Konsultationsdokument zur Änderung der Steuerqualifikationspolitik für juristische Personen
Im Internet gibt es nun einen Gesetzesentwurf, der vorschlägt (für die “offene” Kommanditgesellschaft), diese unterschiedlichen Auslegungen von CV und KG anzupassen. Konkret bedeutet dies, dass die “offene” Kommanditgesellschaft, ähnlich wie die KG in Deutschland, transparent wird und somit nicht mehr körperschaftsteuerpflichtig ist. Die Partner werden somit direkt in den Niederlanden steuerpflichtig. Das Gesetz soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Zum Ende des Jahres 2021 gelten die Aktivitäten der “offenen” Kommanditgesellschaft als auf die Gesellschafter übertragen. Dies kann also zu einem Gewinn führen. Hierfür sind komplizierte Übergangsmaßnahmen vorgesehen.
Was macht Deutschland
In Deutschland geht Man in die andere Richtung. In ein am 19. Marz 2021 veröffentlichen Referentenentwurf wird die Möglichkeit (Option) eingeführt das Personengesellschaften und Partnerschaft Gesellschaften (auch die KG), wie eine Kapitalgesellschaft besteuert wird.
Konsequenzen für die Praxis
Alle Strukturen, die derzeit eine „open“ CV oder eine KG enthalten, müssen überprüft werden. Sowohl auf der niederländischen als auch auf der deutschen Seite. In den Niederlanden ist das Eingangsdatum noch unbekannt. Nach Anlass der verschiedenen Kommentare, wird der Gesetzesentwurf vielleicht noch geändert.