Box 3 ab 2028

Box 3 ab 2028

Der Gesetzentwurf zu Box 3 auf der Grundlage des tatsächlichen Ertrags mit geplantem Inkrafttreten am 1. Januar 2028 wurde der Zweiten Kammer vorgelegt.

Tatsächlicher Ertrag

Wenn dieser Entwurf unverändert und rechtzeitig von der Zweiten und Ersten Kammer angenommen wird, wird in Box 3 ab (voraussichtlich) 2028 die tatsächliche Rendite Ihres Vermögens besteuert. Diese tatsächliche Rendite umfasst alle direkten und indirekten Erträge.

Direkte Erträge

Direkte Erträge sind beispielsweise Zinserträge aus Bank- und Sparkonten, Dividenden aus Kapitalanlagen und Mieteinnahmen.

Indirekte Erträge

Indirekte Erträge sind beispielsweise Veräußerungsgewinne und -verluste aus Kapitalanlagen und/oder sonstigen Vermögenswerten. Neben diesen realisierten Erträgen zählen jedoch auch unrealisierte Erträge. Die jährlichen Wertentwicklungen Ihrer Kapitalanlagen und sonstigen Vermögenswerte gehören somit ebenfalls zu Ihren indirekten Erträgen.

Achtung!

Bei Immobilien umfasst der indirekte Ertrag den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung. Bei Immobilien brauchen Sie jedoch die jährliche Wertentwicklung nicht jährlich zu Ihren indirekten Erträgen hinzurechnen. Auch bei Anteilen an Start-ups und Scale-ups zählt die jährliche Wertentwicklung nicht, wohl aber der Gewinn oder Verlust bei Verkauf.

Kostenabzug

Bei der Berechnung Ihrer tatsächlichen Rendite können Sie Kosten wie gezahlte Zinsen, Kosten für ein Bankkonto, Kosten für den Kauf und Verkauf Ihrer Anlagen und sonstigen Vermögenswerte sowie die Unterhaltskosten Ihrer Immobilien berücksichtigen.

Steuersatz

Der vorgeschlagene Steuersatz in Box 3 ab 2028 beträgt 36 %. Sie zahlen dann 36 % Steuern auf Ihren tatsächlichen Ertrag, abzüglich eines steuerfreien Einkommens von 1.800 €.

Achtung!

Wenn Sie in einem Jahr einen negativen Ertrag erzielen, können Sie diesen von den positiven Erträgen der folgenden Kalenderjahre abziehen. Es gilt jedoch eine Verlustschwelle von 500 €. Die ersten 500 € der negativen Rendite sind also nicht verrechenbar.

Ab 2028?

Es ist noch lange nicht sicher, dass das neue Box-3-System 2028 in Kraft tritt. Um den geplanten Starttermin 1. Januar 2028 einhalten zu können, muss die Zweite Kammer spätestens am 15. März 2026 dem Gesetzentwurf zustimmen. Da die Regierung derzeit im Rücktritt ist, ist unklar, ob die aktuellen Pläne umgesetzt werden und wenn ja, ob der Termin 1. Januar 2028 eingehalten werden kann.

Achtung!

Die Art und Weise, wie die tatsächliche Rendite ab 2028 in diesem Gesetzentwurf berechnet wird, weicht von der Art und Weise ab, wie die tatsächliche Rendite in den Jahren bis einschließlich 2027 berechnet wird. Diese Berechnung ist in dem Gesetz zur Gegenbeweisregelung für die Box 3 enthalten, Dieses Gesetzes ist ab den 1. Juli 2025 inkraftgetreten.PaginaBlok