Steuernachlass für Elektro-Dienstwagen
Das Bundeskabinett hat einen Steuernachlass für Elektro-Dienstwagen beschlossen. Kauft oder least Ihr Arbeitgeber ein E-Auto oder einen Hybrid zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021, müssen Sie für die private Nutzung pro Monat 1 Prozent vom halben Listenpreis versteuern. Verbrenner werden weiterhin mit 1 Prozent des vollen Listenpreises versteuert. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
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